Leitungswasser

Zu diesem Thema zitiere ich am besten die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.:

In der Trinkwasserverordnung, die am 1. 1. 2003 in Kraft trat, ist geregelt, dass die Trinkwasserqualität an der Entnahmestelle (am Zapfhahn) des Verbrauchers eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass auch die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung dort einzuhalten sind, so dass dem Verbraucher zu jeder Zeit reines, klares und zum Genuss anregendes Trinkwasser zur Verfügung steht.


Die Verantwortung dafür wird auf verschiedene Schultern verteilt.

Die Wasseraufbereitung und die Wasserverteilung bis zur Übergabestelle im Haus fallen unter die Verantwortung des Wasserversorgers. Ab der Übergabestelle im Haus ist der Hausbesitzer oder der Betreiber der Hausinstallation für die Erhaltung der Trinkwasserqualität verantwortlich.

Hierzu gehören die Auswahl der richtigen Materialien für die Hausinstallation, eine fachgerechte Planung und eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung während der gesamten Lebensdauer der Trinkwasseranlage, damit die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der Trinkwasserinstallation auf Dauer erhalten werden kann.

Wer also den Anspruch hat, besonders gutes, reines und für seine Gesundheit förderliches Wasser zu trinken, muß sich selbst kümmern bzw. Fachleute zu Rate ziehen.

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